Allgemeines

Procedere der Therapieaufnahme

Sollten Sie sich entschieden haben, eine Behandlung im Rahmen der TCM zu beginnen, dann vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

In einem Erstgespräch werden zunächst die zur Behandlung führenden Beschwerden, mögliche Auslöser oder Ursachen erkundet und weitere für das jeweilige Verfahren wichtige anamnestische Daten erhoben. Nach der Erstanamnese, zu der die Zungen- und/oder Pulsdiagnose gehören, wird erörtert, welche der Behandlungsmöglichkeiten am sinnvollsten und besten geeignet erscheint, die Beschwerden zu beheben, die Vorgehensweise der Behandlung erklärt und das Procedere besprochen.

Die Akupunktur sollte möglichst einmal wöchentlich durchgeführt werden, ebenso die Meridianregulation. Die Moxibustion gehört zur Akupunktur und wird bei entsprechender Indikation dort zusätzlich angewandt. Die Ernährungsberatung erfolgt nach dem oben geschilderten Vorgehen mit Erhebung der Anamnese ergänzt durch die Zungen-Diagnostik – in der Regel einmalig. Der Patient erhält im Anschluss eine Liste mit den entsprechend günstigen und unterstützenden Nahrungsmittel-Empfehlungen und einer ausführlichen Einweisung. Das Vorgehen beim medizinischen Qigong lesen Sie bitte unter „Medizinisches Qigong“ – „Allgemeines“.

Kostenübernahme

Da ich eine reine Privatpraxis betreibe, geht die Rechnung direkt an den Patienten, der, unabhängig von der Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse, die Rechnung zu begleichen hat. Die Liquidation erfolgt nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und richtet sich nach der therapeutischen Methode, dem Zeitaufwand und der Dauer der Behandlung. Gern erteile ich Ihnen nähere Auskünfte am Telefon.

Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Akupunkturbehandlung, wenn es sich um die Behandlung von Schmerzen handelt. Die Kostenerstattung bei anderen Erkrankungen erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse. Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel nicht.

Sollten Sie eine ausschließliche Ernährungsberatung wünschen, so werden hierfür die GOÄ-Ziffern für die Anamnese (Dauer 1-1,5 Std.), die Zungendiagnostik und die Aufstellung eines Ernährungsplanes in Rechnung gestellt.